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EmpCo: Belegt statt behauptet – Wie Sie Ihre Aussagen zurückholen

  • 14. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Die neue EU-Richtlinie räumt vage Umweltversprechen ab. Das ist kein Verlust sondern die Chance, Nachhaltigkeit belegbar und glaubwürdig zu kommunizieren.


Die stille Label-Räumung

Wer in den kommenden Wochen durch die Regale geht, bemerkt eine leise Veränderung: „klimaneutral“ verschwindet, „nachhaltig produziert“ weicht, grüne Siegel werden kleiner oder ganz gestrichen. Der Grund ist die EmpCo-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel (Directive (EU) 2024/825). Viele Unternehmen haben ihre risikobehafteten Umweltaussagen vorsorglich entfernt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Bei aller regulatorischen Unsicherheit ist das verständlich, aber es ist nur die halbe Lösung. Denn mit den Aussagen verschwindet auch die Glaubwürdigkeit, die viele Unternehmen über Jahre aufgebaut haben.

Die gute Nachricht: Die meisten dieser Aussagen lassen sich zurückholen. Nur eben belegt statt behauptet.



Was EmpCo wirklich verlangt

EmpCo verbietet glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation nicht. Sie verlangt, dass Aussagen konkret, belegbar und für Verbraucher:innen nachvollziehbar sind. Konkret heißt das:

  • Keine vagen Pauschalbegriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne unmittelbare, klare Spezifizierung.

  • Keine ungeprüften Eigen-Siegel: zulässig bleiben nur Labels mit anerkanntem, unabhängig geprüftem Zertifizierungssystem.

  • Keine Produkt-Klimaneutralität allein durch Kompensation: die Reduktion muss im Produktlebenszyklus tatsächlich stattfinden.

  • Die Beweislast liegt beim Unternehmen.

Der Stichtag ist gesetzt: die neuen Regeln zu Umweltaussagen gelten EU-weit ab dem 27. September 2026. In Deutschland ist die Umsetzung über das UWG bereits beschlossen.

Warum der Handlungsdruck real ist, zeigen zwei Zahlen der Europäischen Kommission: 53 % der untersuchten Umweltaussagen in der EU waren vage, irreführend oder unbelegt, und 230 Nachhaltigkeitssiegel kursieren mit sehr unterschiedlicher Transparenz, wobei künftig nur noch zertifizierte Siegel erlaubt sind.


Worum es wirklich geht

EmpCo bedeutet zunächst mehr Aufwand in internen Prozessen und hat im Kern ein gutes Ziel: Kund:innen zu empowern und ehrlich zu informieren. Wer das mitträgt, kommuniziert künftig nur noch belegte Nachhaltigkeitsinformationen und wird für Verbraucher:innen zur verlässlichen Quelle. Aus Pflicht wird Vertrauensvorsprung!

Was auf dem Spiel steht

Wer bei riskanten Aussagen bleibt, riskiert Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und – bei grenzüberschreitenden Verstößen – Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes.

Das BGH-Urteil zur Werbung mit „klimaneutral“ (Fall Katjes, 2024) zeigt, wie scharf Klimawerbung inzwischen rechtlich und medial beobachtet wird. Gerade im Lebensmittelbereich war „klimaneutral“ zuletzt der häufigste und angreifbarste Claim.


Von vage zu belegbar: So sehen konforme Aussagen aus

Der Unterschied liegt selten im Produkt, sondern in der Aussage. Ein paar Beispiele, wie aus einem angreifbaren Versprechen eine belastbare Botschaft wird:

Vorher: Vorsorglich Gestrichen

Nachher: Belegt & EmpCo-konform

"Klimaneutrale Lebensmittel"

"CO2-Fußabdruck pro Portion um 25% gesenkt (ggü. 2021, LCA nach ISO 14040/44, Link zur Studie)"

"Nachhaltig produziert"

"Verpackung produziert mit 100% Strom aus erneuerbaren Quellen"

"Aus Recyclingmaterial"

"Verpackung aus 80% Altpapier"

Der gemeinsame Nenner ist dabei eine belastbare Datenbasis. Ökobilanzen (LCA nach ISO 14040/44), Product Carbon Footprints (ISO 14067), Umweltproduktdeklarationen (EPD) und Hotspot-Analysen entlang der Lieferkette liefern genau die Nachweise, die EmpCo verlangt und machen damit aus einer Behauptung eine überprüfbare Aussage.

Denn Nachhaltigkeit hat selten ein Greenwashing-Problem, sondern ein Daten- und Verständnisproblem. Und genau das lässt sich lösen!


In drei Phasen zurück aufs Label

Bei PATOS gehen wir dabei strukturiert vor: vom schnellen Wissensaufbau bis zum wiederverwendbaren Claim-Katalog:

1 · EmpCo-Workshop – ein Halbtag für Marketing, Produktmanagement und Nachhaltigkeit: Was hat sich geändert, welche Aussagen sind heikel, welche lassen sich retten?

2 · Claim-Check & Priorisierung – wir inventarisieren Ihre aktuellen und gestrichenen Aussagen, prüfen jede gegen die EmpCo-Tatbestände und erstellen die Basis Ihres EmpCo-Claim-Katalogs.

3 · Validierung & Reaktivierung – wir schaffen die Datenbasis und machen aus entfernten Aussagen wieder verifizierte, EmpCo-feste Botschaften: einen Claim-Katalog, aus dem Marketing und Produktmanagement jederzeit sorglos schöpfen.


Jetzt mit Vorsprung handeln

Nachhaltigkeitskommunikation sollte nicht aus Vorsicht wegfallen (#NoGreenhushing). Die ersten Schritte dafür, wie Bestandsaufnahme und Risiko-Klassifizierung, sind in wenigen Wochen machbar. Der Aufbau belastbarer Nachweise braucht aber länger. Wer jetzt schon damit beginnt, hat einen direkten Vorsprung, um Aussagen nicht nur zu streichen, sondern gestärkt zurückzubringen.


Sprechen wir gerne! Starten Sie mit dem EmpCo-Workshop und holen Sie sich Klarheit, bevor die Regeln greifen.




Quellen

Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), EUR-Lex.

Europäische Kommission, Screening von Umweltaussagen (2020); 230 Nachhaltigkeitssiegel in der EU.

Umweltbundesamt: EU-Regeln gegen Greenwashing; Anwendung ab 27.09.2026.

Verbraucherzentrale: „klimaneutral“ als häufigster Lebensmittel-Claim; BGH-Urteil Katjes (2024).

 
 
 

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